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TÜV Süddeutschland

Wartungseingriffe / Maintenance Override

Draft Version 3.0

20. October 2000

Vorwort zur vorläufigen Version 3.0
Diese überarbeitete Version soll folgenden Aspekte mit berücksichtigen:

Es sind noch nicht alle Punkte dieser Zielvorgabe berücksichtigt. Die Anwender sind aufgerufen, ihre Kommentare und Vorschläge zu dieser Version abzugeben, damit diese eingearbeitet werden können.
 

Übersicht
In diesem Papier werden Vorgehensweisen für Wartungseingriffe im Bereich sicherheitsrelevanter Steuerungen, Geber und Stellglieder vorgeschlagen. Daneben werden auch Vorschläge gemacht, die Sicherheitsprobleme und die Unannehmlichkeiten der festverdrahteten Lösungen zu bewältigen.
 

Wartungseingriffe
Es gibt zwei Grundmethoden zur Überprüfung der an die SPS angeschlossenen sicherheitsrelevanten Peripherie:

In einigen Fällen ist es wünschenswert (z.B. dort, wo das Platzangebot begrenzt ist) die Wartungskonsole in die Bedienanzeige zu integrieren oder die Wartung durch andere Strategien abzudecken, dies bedingt die 3. Alternative für Wartungseingriffe: Die sich ergebenden Optionen und Kommunikationsmöglichkeiten müssen Bestandteil der jeweiligen Bauartprüfung gewesen sein. Wenn die Kommunikation über öffentliche Netze abgewickelt wird, müssen neben den Sicherheitsaspekten Maßnahmen zur Gewährleistung der Security getroffen sein. Die entsprechenden Hinweise im Sicherheitshandbuch sind zu beachten.

Diese Möglichkeit ist mit Sorgfalt zu handhaben und wird im folgenden vorgestellt.

Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, die gleichen Werkzeuge zu verwenden, die auch bei der Programmerstellung verwendet werden. Programmerstellung und Inbetriebnahmewerkzeuge sollen streng von Wartungswerkzeugen getrennt sein.

Verfahren für Wartungseingriffe

Die Verwendung nicht zugelassener Tools bedingt nach jeder Änderung einen vollständigen Nachweis der geforderten Eigenschaften in einem Umfang wie er auch bei der Erstabnahme zu fordern ist. Die Prüfungen müssen sich dann auch auf nicht geänderte Programmteile erstrecken, da nicht gewährleistet werden kann, dass diese nicht unzulässig verändert wurden.
Aus Aufwandgründen ist der Einsatz nicht zugelassener Tools daher oftmals nicht möglich.

Mit Hilfe von zugelassenen Tools kann eine Programmänderung unter Einhaltung  des geforderten Sicherheitsniveaus angemessen erfolgen.

Nach Programmänderungen können Verifikationen auf die geänderten Programmteile eingeschränkt werden, dies sollte jedoch nur auf Basis einer Analyse der erforderlichen Regressionsprüfungen erfolgen.

Die Verfahren, die bei Override oder Online-Change anzuwenden sind, sind im jeweiligen Sicherheitshandbuch beschrieben.

Die zugelassenen Tools beinhalten in der Regel folgende Massnahmen:

Die Verbindung wird mit Hilfe zugelassener Protokolle ausgeführt. Es können Protokolle mit allgemeingültiger Zulassung für das jeweilige Sicherheitsniveau (z.B. Modbus RTU) oder proprietäre, herstellerspezifische Protokolle, die im Rahmen der Bauartprüfung der SPS betrachtet wurden, angewendet werden.  Generell dürfen nur Tools eingesetzt werden, die für die jeweiligen Aufgaben zugelassen wurden.

Leitlinien für  die Ausführung der Wartungseingriffe

Die Leitlinien beziehen sich im wesentlichen auf die beiden Phasen Projektierung und Betrieb einer Anlage.

Projektierung

  1. Schon während der Projektierung muß die Wartungsstrategie und Wartungsprozedur festgelegt werden.
  2. Während  der Erstellung des Applikationsprogrammes für  die SPS, sollte festgelegt werden, ob ein Signal  später überschrieben werden darf.
  3. Wartungseingriffe werden für die komplette SPS oder ein Teilsystem (Prozeßteil) durch das Prozeßleitsystem (PLS) oder andere geeignete Authorisierungsprozeduren freigegeben (Schlüsselschalter, Passwortauthorisierung).
  4. Der Bediener muß die Eingriffsvorraussetzungen aus organisatorischen Gründen bestätigen.
  5. Direkte Eingriffe auf Ein- und Ausgänge (z.B. an den Klemmen) sind nicht erlaubt. Eingriffe sind in Verbindung mit der Anwendung zu überprüfen und durchzuführen. Mehrere Eingriffe in einer SPS sind erlaubt, solange nur ein Eingriff in einer zusammengehörigen sicherheitsrelevanten Gruppe ausgeführt wird.


Betrieb

  1. Der Alarm soll nicht überschrieben werden. Es muss immer erkennbar sein, dass sich Signale im Wartungszustand befinden.
  2. Die SPS alarmiert den Bediener (z.B. über PLS) durch Anzeige der Eingriffe. Der Bediener wird gewarnt bis alle Eingriffe zurückgesetzt worden sind.
  3. Während der Zeit der Eingriffe müssen angemessene organisatorische Maßnahmen  getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Eingriffe zurückgenommen werden.
  4. Während der Zeit der Eingriffe müssen angemessene organisatorische Maßnahmen  getroffen werden, sicherzustellen, dass die Eingriffe den Prozess nicht in unzulässige Zustände bringen.
  5. Ein Programm des Prozeßleitsystems (PLS) überwacht kontinuierlich die Übereinstimmung der Eingriffe durch das PLS mit den von der SPS mitgeteilten Eingriffen.
  6. Die Wartungseingriffe müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation muß beinhalten:


Diese Version 3.0  soll die Version 2.2 vom  8.9.94 ersetzen.
Zuletzt wurde diese Version editiert am 29.06.2007.


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